1. Geltungsbereich
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der jeweils aktuellen Fassung, gelten für die von der AWO Integrations-und Service gGmbH angebotenen Dienstleistungen.
  2. Miet- und Dienstleistungsverhältnisse
    Die im Rahmen von Dienstleistungsaufträgen bereitgestellte Mietgegenstände bleiben Eigentum der AWO Integrations-und Service gGmbH und dürfen vom Auftraggeber nur zum vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden. Der Auftraggeber hat sorgfältig mit den Mietgegenständen umzugehen. Verschlissene oder beschädigte Mietgegenstände sind bei Rückgabe unverzüglich zu rügen und dem Auftragnehmer gesondert zu übergeben; sie dürfen nicht selbstständig durch den Auftraggeber entsorgt werden. Verstöße hiergegen kann der Auftragnehmer als Verlust beim Auftraggeber werten. Die Mietgegenstände werden bei Verschleiß oder Beschädigung unverzüglich, sonst nach einer angemessenen Nutzungsdauer vom Auftragnehmer ersetzt.
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die bereitgestellte Mietwäsche ausschließlich beim Auftragnehmer waschen zu lassen. Bei Verstößen hiergegen hat der Auftragnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung und kann eine Vertragsstrafe in Höhe des Mindestumsatzes für die Restlaufzeit des Vertrages in Rechnung stellen.
    Nach Beendigung des Vertrages ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Herausgabe sämtlicher Mietgegenstände verpflichtet. Kommt er dieser Pflicht auf erste schriftliche Aufforderung nicht unverzüglich nach, kann der Auftragnehmer dies als Verlust beim Auftraggeber werten. Ein Zurückbehaltungs-, Herausgabeverweigerungs- oder Pfandrecht an solchen Mietgegenständen besteht nicht.
  3. Preise, Preisänderungen
    Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise werden entsprechend der jeweils aktuell gültigen Preismatrix einzelvertraglich geregelt.
    Wird ein jährlicher Mindestumsatz vereinbart, erfolgt zum Jahresende eine IST-Abrechnung. Ergibt sich hiernach, das der Mindestumsatz nicht ausgelöst wurde, ist der Differenzbetrag vom Auftraggeber nachzuzahlen.
    Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, ist der Auftragnehmer berechtigt, bei einer Änderung der Betriebskosten die Preise während der Vertragslaufzeit entsprechend anzupassen. Eine Preisänderung wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig, mindestens aber 4 Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich zur Kenntnis geben. Die geänderten Preise gelten erst ab diesem Zeitpunkt.
    Ist ein Mindestumsatz vereinbart, verändert sich dieser bei einer Preisanpassung im selben Verhältnis, in dem der bisherige zum geänderten Preis steht.
  4. Sorgfalt
    Der Auftragnehmer versichert die in Empfang genommenen Textilien sorgfältig zu behandeln und fachgerecht zu bearbeiten.
  5. Lieferung
    Der Auftraggeber stellt die barriere- und verzögerungsfreie Übergabe und Entgegennahme der Dienstleistungen in eigener Verantwortung sicher. Der Auftragnehmer organisiert in eigener Verantwortung den ordnungsgemäßen Transport aller Vertragsgegenstände. Er übernimmt keine Haftung für die pünktliche Lieferung von Vertragsgegenständen, es sei den, dies ist vertraglich ausdrücklich vereinbart. ; ausgenommen hiervon sind nur vorsätzliches Handeln und grobe Fahrlässigkeit.
  6. Zahlung
    Soweit nicht anders vereinbart, bezahlt der Auftraggeber die Dienstleistungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug auf dem Konto des Auftragnehmers eingehend. Nach Vereinbarung ist auch eine Bezahlung im SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Bei der Zahlung sind Rechnungs- und Kundennummer anzugeben. Nach Überschreitung des 14-tägigen Zahlungsziels gerät der Auftraggeber auch ohne weitere Mahnschreiben in Verzug.
  7. Gewährleistung, Rügefrist
    Im Falle von Betriebsstörungen ist der Auftragnehmer berechtigt, sich vorübergehend für alle Vertragsleistungen Subunternehmern zu bedienen, um die Auftragsbearbeitung nicht zu gefährden.
    Der Auftraggeber hat die Dienstleistung bei Lieferung unverzüglich auf vertragsgemäße Art, Menge und Qualität zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen sind bis zum Ablauf des übernächsten Werktags nach Übergabe in Textform geltend zu machen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung des Auftragnehmers als ordnungsgemäß erbracht und abgenommen.
    Der Auftraggeber hat beanstandete Vertragsgegenstände ordnungsgemäß zu verwahren, der Auftragnehmer diese unverzüglich zu untersuchen. Der Auftragnehmer behält sich die Nachlieferung und Nacherfüllung vor, bevor Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Für Schäden, die nicht durch Vorsatz oder grobfahrlässiges Handeln entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
  8. Vertragsdauer, Kündigung
    Sofern nicht anders vereinbart beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr. Die Verträge können mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Vertrag keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
  9. Inventur der Mietsachen
    Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mietsachen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu besichtigen und die zur Verfügung gestellten Mietsachen im Rahmen einer Inventur zu erfassen. Terminabsprachen werden individuell getroffen.
  10. Haftungsausschluss
    Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch mangelhafte Beschaffenheit der Wäsche (Vorschäden, ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Farbechtheit, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Bearbeitung), versteckte Mängel, falsch durchgeführte Sortierung der Wäsche einschließlich deren Folgeschäden und durch nicht zur Wäsche gehörende Gegenstände entstehen, mit Ausnahme von Fällen von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für Knöpfe und Verschlüsse (BH-Verschlüsse, Reißverschlüsse usw.). Es ist nur solche Wäsche an den Auftragnehmer zu übergeben, die für die Bearbeitung in der Wäscherei geeignet ist, d. h. geeignet für Wasch-und Trocknerbehandlung. Insbesondere Wäsche mit Anteilen des Faserstoffs Wolle ist für die Bearbeitung in der Wäscherei des Auftragnehmers nicht geeignet.
    Der Auftragnehmer kann auch nach seinen Betriebsabläufen Textilien insbesondere nicht auf ungeeignete Faseranteile untersuchen und solche Textilien aussortieren; er übernimmt, vorbehaltlich vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens, keinerlei Haftung für die Bearbeitung solcher Textilien.
    Die vom Auftragnehmer übergebenen Mietartikel sind vom Auftraggeber vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Treten Beschädigungen oder Verluste auf, die über die gewöhnliche Abnutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehen, hat der Auftraggeber hierfür Ersatz in Höhe des Restwerts zu leisten. Die Parteien vereinbaren diesen Restwert pauschaliert mit 2/3 des aktuellen Wiederbeschaffungswertes. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.
  11. Datenspeicherung, Datenschutz
    Wir verarbeiten die für die Auftragsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren für uns maßgeblichen Gesetze. Der Auftraggeber erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Auf Wunsch des Auftraggebers können die Bewohnerdaten auch in anonymisierter Form verarbeitet werden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung AWO Integrations- und Service gGmbH (awo-waescherei.de).
  12. Teilunwirksamkeit
    Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung oder Teilen einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die den angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
  13. Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen in der Annahmestelle des Auftragnehmers aus und sind auf seinem Internetauftritt online abrufbar. Sie werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil, soweit vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist mit Auftragserteilung ausgeschlossen.

AGB – AWO Integrations- und Service gGmbH